GESCHÄFTSSTELLE

Die Ausweise für das Jahr 2012 können in der Geschäftsstelle abgeholt werden!

Mitgliedsbeitrag für 2013

Mitglieder, die heuer 70 Jahre alt geworden sind, können bis 14.12.2012 für 2013 einen ermäßigten Beitrag von 32,- ¤ beantragen. Bereits bestehende Ermäßigungen (auch Ehefrauen) sind davon nicht betroffen.
Auf Antrag können Kinder von alleinerziehenden Mitgliedern bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei gestellt werden. Für alle Beitragsberechnungen ist das Geburtsjahr maßgeblich.

Kündigungen und Sektionswechsel

müssen bis spät. 30. Oktober 2012 gemeldet werden, sonst verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.

Beitragsumstellungen

Es werden mit Wirkung zum 01.01.2013 automatisch übergeführt
- Junioren des Jahrgangs 1987 (Kat. 4000) in A-Mitglieder (Kat. 1000).
- Jugendliche des Jahrgangs 1994 (Kat. 5000) in Junioren (Kat. 4000)
Achtung:
Jugendliche ab Alter 19, die bis jetzt im Familienbeitrag enthalten waren, werden zu Junioren umgestuft.

Ausweise

Ihr Ausweis ist gültig bis Ende Februar des Folgejahres. Dies gilt nicht für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft fristgerecht zum 31.12. gekündigt haben. Bei einer Kündigung endet die Mitgliedschaft am Jahresende. Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz.
Die Zusendung der Ausweise erfolgt bis spät. Ende Februar. Barzahler können die Ausweise Ende Februar abholen.

Barzahler und Selbstüberweiser

Sie bekommen keine gesonderte Rechnung. Das Mitteilungsblatt ist das rechtliche Verbindungsorgan zwischen Sektion und Mitgliedern und somit die Rechnung für die Barzahler. Bei Bezahlung durch Überweisung werden die Ausweise Ende Februar zugesandt. Für Ihre Überweisungen unsere Bankdaten:

Kreissparkasse Augsburg, Konto 12 088, BLZ 720 501 01, IBAN DE77 7205 0101 0000 0120 88 BIC BYLADEM1AUG
Stadtsparkasse Augsburg, Konto 0 629 469, BLZ 720 500 00, IBAN DE03 7205 0000 0000 6294 69 BIC AUGSDE77XXX
Postgiroamt München, Konto 10 026 809, BLZ 700 100 80, IBAN DE96 7001 0080 0010 0268 09 BIC PBNKDEFFXXX

Änderungen persönlicher Daten

Hat sich Ihre Adresse, Bankverbindung, Name, Familienstand, etc. geändert, teilen Sie diese bitte unbedingt der Sektionsgeschäftsstelle - nicht dem Hauptverein - mitteilen. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, teilen Sie diese bitte unbedingt sofort der Geschäftsstelle mit. Bei falscher Bankverbindung berechnet das Kreditinstitut für die Nichteinlösung der Lastschrift z. Zeit 3,60 ¤, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden.

Versicherung

NEU! Mitgliederversicherung neu geregelt! Vertragswechsel beim Alpinen Sicherheits-Service (ASS) Im DAV-Mitgliedsbeitrag ist eine umfassende Versicherung enthalten. Diese wird seit dem 1. Januar von der Würzburger Versicherung AG geleistet. Der Spezialist für Reiseversicherungen löst damit den langjährigen DAV-Versicherer ELVIA ab.
Das leistet der Alpine Sicherheits-Service:

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, außer bei Ausübung von Pauschalreisen außerhalb Europas.
Bergsteigen: Bergwandern, Bergsteigen, Fels- u. Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
Wintersport: z.B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark) Snowboarden, Skitouren, Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen sonstige Alpinsportarten: z.B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- u. Faltbootfahren, Canyoning/Rafting. Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV z.B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen.

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen für den Alpinen Sicherheits-Service finden Sie im Internet unter www.alpenverein.de (Home/ Services Versicherungen). Sie erhalten sie auch in der Geschäftsstelle.

Alpine Auskunfts- und Notrufnummern können Sie auf der Rückseite Ihres DAV-Ausweises entnehmen.

Reisegepäckversicherung besteht bei Übernachtung auf allgemein zugänglichen Hütten des DAV und OEAV. Für die Geltendmachung von Schäden muss ein Übernachtungsbeleg der Hütte und eine Schadensbestätigung des Hüttenwirtes vorgelegt werden.