Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich.
Eine Kündigung ist bis 30. September für das Folgejahr möglich, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils ein Jahr. Dies gilt auch für das Erreichen der Volljährigkeit.

© DAV Augsburg
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Neue Beiträge ab 1.01.2026

Auf der Mitgliederversammlung 2025 wurde eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.

Hier eine Übersicht der Erhöhung und neuen Beiträge.

Erwachsene

A-Mitglied

Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr

  • 10 € Aufnahmegebühr
  • 95 € Jahresbeitrag
  • 47,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

B-Mitglied

Partner eines A-Mitglieds mit gleicher Anschrift und Bankverbindung

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag)

  • 5 € Aufnahmegebühr
  • 54 € Jahresbeitrag
  • 27 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind (Nachweis erforderlich)

Schwerbehinderte A-Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr (GdB mind. 50%)

  • 5 € Aufnahmegebühr
  • 50 € Jahresbeitrag
  • 25 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

C-Mitglied

Gastmitglied einer anderen DAV Sektion

  • 5 € Aufnahmegebühr (gilt für alle nachstehenden Kategorien)

C-Mitglied (A-Mitglied)

  • 36 € Jahresbeitrag
  • 18 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

C-Mitglied (B-Mitglied, D-Mitglied)

  • 21 € Jahresbeitrag
  • 10,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

C-Mitglied (K/J Mitglied allein)

  • 10 € Jahresbeitrag
  • 5 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

Junioren, Kinder & Jugendliche

D-Mitglied (Junior)

18-25 Jahre

  • 5 € Aufnahmegebühr
  • 47 € Jahresbeitrag
  • 23,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

Schwerbehinderte D-Junior Mitglieder (GdB mind. 50 %)

  • 1,50 € Aufnahmegebühr
  • 20 € Jahresbeitrag
  • 10 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

 

K/J-Mitglied (Kinder und Jugendliche)

Bis 17 Jahre

  • 1,50 € Aufnahmegebühr
  • 20 € Jahresbeitrag
  • 10 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

Schwerbehinderte Kinder/Jugendliche (GdB mind. 50%) zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Beitrag.


Familienbeitrag

Gemeldete Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglieder sind.
Bei alleinerziehenden Elternteile sind (auf Antrag) gemeldete Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre beitragsfrei.

  • 15 € Aufnahmegebühr
  • 149 € Jahresbeitrag
  • 74,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.09.

Umsetzungsrichtlinien zur Beitragsstruktur

Es gelten folgende Ein- und Umstufungsregelungen:

  • Junior: „In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 wird, kommt es in die Kategorie Junior, vorher ist es in die Kategorie „Kind/Jugend“ eingestuft“.
  • Mitglied mit Vollbeitrag/Mitglied mit Ermäßigung: „In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 wird, kommt es in die Kategorie „Mitglied mit Vollbeitrag“ oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Senior: In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 wird, kann es in die Kategorie „Senior“ aufgenommen werden (auf Antrag).


Partnermitgliedschaft

  • Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Wohnsitz und Kontoverbindung.
  • Eine Partnermitgliedschaft in unterschiedlichen Sektionen ist nicht möglich.
  • Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag. Es erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung zum Mitglied mit Vollbeitrag, sofern kein anderer Ermäßigungsgrund vorliegt (z.B. Seniorenmitgliedschaft). Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder, die in die Kategorie B eingruppiert sind und bei denen der Partner verstorben ist. Diese Mitglieder können weiter in der Kategorie B eingruppiert bleiben (Bestandsschutz).

 

  • Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht möglich.
  • Schwerbehinderte: Eine Ermäßigung wird gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent eingeräumt.
  • Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).
  • Besserstellungsgebot: Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, sind beide Mitglieder auf Antrag (auch formlos möglich) als ermäßigt einzustufen. (Gilt nicht in Kombination mit einem Kind-/ Jugend-Mitglied.)
  • Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.
  • Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Mitglieder ab 70 Jahre) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15. Dezember eingehen.
  • Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.



Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.04.2025.