Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Kündigungen müssen bis spätestens 30. September des Jahres erfolgen.
Erwachsene
A-Mitglied
Vollmitglied ab dem vollendeten 25. Lebensjahr
85 € Jahresbeitrag regulär
42,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
10 € Aufnahmegebühr
B-Mitglied
Partner eines A-Mitglieds mit identischer Anschrift und Bankverbindung
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag)
Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind (Nachweis erforderlich)
Schwerbehinderte A-Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr (Nachweis erforderlich)
48 € Jahresbeitrag regulär
24 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
5 € Aufnahmegebühr
C-Mitglied
Gastmitglieder einer anderen DAV Sektion
C-Mitglied (A-Mitglied)
32 € Jahresbeitrag regulär
16 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
5 € Aufnahmegebühr
C-Mitglied (B-Mitglied)
19 € Jahresbeitrag regulär
9,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
5 € Aufnahmegebühr
C-Mitglied (D-Mitglied)
19 € Jahresbeitrag regulär
9,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
C-Mitglied (K/J Mitglied allein)
9 € Jahresbeitrag regulär
4,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
Junioren, Kinder & Jugendliche
D-Mitglied (Junior)
Ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr
42 € Jahresbeitrag regulär
21 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
5 € Aufnahmegebühr
Schwerbehinderte D-Junior Mitglieder (Nachweis erforderlich)
20 € Jahresbeitrag regulär
10 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
1,50 € Aufnahmegebühr
K/J-Mitglied (Kinder und Jugendliche)
Bis vollendetem 18. Lebensjahr
20 € Jahresbeitrag regulär
10 € - ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
1,50 € - Aufnahmegebühr
Schwerbehinderte Kinder/Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Mitgliedsbeitrag.
Familienbeitrag
Gemeldete Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglied sind
133 € Jahresbeitrag regulär
66,50 € ermäßigter Beitrag bei Eintritt ab 1.9.
15 € Aufnahmegebühr
Hinweis: Bei alleinerziehenden Elternteile sind (auf Antrag) gemeldete Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr beitragsfrei.
Umsetzungsrichtlinien zur Beitragsstruktur
Es gelten folgende Ein- und Umstufungsregelungen:
- Junior*: „In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 wird, kommt es in die Kategorie Junior, vorher ist es in die Kategorie „Kind/Jugend“ eingestuft“.
- Mitglied mit Vollbeitrag/Mitglied mit Ermäßigung: „In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 wird, kommt es in die Kategorie „Mitglied mit Vollbeitrag“ oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Senior*: In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 wird, kann es in die Kategorie „Senior“ aufgenommen werden (auf Antrag).
Partnermitgliedschaft
- Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Wohnsitz und Kontoverbindung.
- Eine Partnermitgliedschaft in unterschiedlichen Sektionen ist nicht möglich.
- Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag. Es erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung zum Mitglied mit Vollbeitrag, sofern kein anderer Ermäßigungsgrund vorliegt (z.B. Seniorenmitgliedschaft). Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder, die in die Kategorie B eingruppiert sind und bei denen der Partner verstorben ist. Diese Mitglieder können weiter in der Kategorie B eingruppiert bleiben (Bestandsschutz).
Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht möglich.
Schwerbehinderte: Eine Ermäßigung wird gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent eingeräumt.
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).
Besserstellungsgebot: Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, sind beide Mitglieder auf Antrag (auch formlos möglich) als ermäßigt einzustufen. (Gilt nicht in Kombination mit einem Kind-/ Jugend-Mitglied.)
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.
Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Mitglieder ab 70 Jahre) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15. Dezember eingehen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 26.04.2023.