FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Persönlich: Kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbei. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis sofort!
- Per Post, Fax oder E-Mail: Füllen Sie den Aufnahmeantrag vollständig aus und senden Sie uns diesen per E-Mail (mitgliederverwaltung@dav-augsburg.de) oder Post zu. Wir bearbeiten Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis per Post. Bitte beachten sie, dass sich alle Unterschriften auf dem Antrag befinden. Ansonsten können wir den Antrag nicht bearbeiten.
- Online-Mitgliedschaft: Sie können sich auch über die Online-Mitgliedschaft in unserer DAV-Sektion Augsburg Mitglied werden. Sie erhalten zunächst einen vorübergehenden Ausweis per Mail zugesendet. Wir bearbeiten Ihren Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis ebenfalls per Post.
Als DAV-Mitglied der Sektion Augsburg genießen Sie verschiedene Vorteile:
- Sicherheit: Mit dem alpinen Sicherheitsservice genießen Sie europaweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten, inklusive einer Unfallversicherung. Zudem erhalten Sie immer aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, praxisorientiert aufbereitetvon der DAV-Sicherheitsforschung.
- Information: Sie erhalten viermal jährlich unser Sektionsmagazin alpenblick, weiterhin 2x jährlich unser Ausbildungs- und Tourenprogramm mit allen von uns angebotenen Touren und Kursen. Zudem erhalten Sie 6x im Jahr das Bergsteigermagazin des Bundesverbandes des DAV "Panorama" kostenfrei.
- Klettern: Sie erhalten vergünstigten Eintritt in unserem Kletterzentrum Augsburg und deutschlandweit zu allen DAV-Kletteranlagen.
- Hütten: Sie erhalten günstigere Übernachtungspreise und Bergsteigeressen auf ca. 600 Alpenvereinshütten in den Alpenländern. Zudem haben Sie exklusiven Zugang zu den DAV-Selbstversorgerhütten.
- Bergsport: Wir bieten eine attraktives Tourenprogramm unter qualifizierter Führung an. In unseren Ausbildungskursen erlernen Sie alles Wichtige rund um den Bergsport. Bei uns lernen Sie Tourenpartner und Gleichgesinnte kennen.
- Bücherei und Materialverleih: In der Bücherei und dem Materialverleih in unserer Geschäftsstelle können Sie kostengünstig Karten, Führer und Bücher oder Material z.B. Helme, Klettergurte, LVS-Geräte ausleihen.
Alpiner Sicherheits Service (ASS)
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick, weiter unten finden Sie Hinweise zum Geltungsbereich:
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Bei Schadensmeldungen nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.
Auf dieser Internetseite vom DAV Bundesverband finden Sie ergänzend folgende Downloads:
- DAV-ASS Schadenanzeige
- Versicherungsbedingungen AVB-DAV-ASS
- Verbraucherschutzinformation DAV-ASS-VVG-Info
- DAV-ASS-Leistungsübersichet
- ASS Flyer-Alpiner Sicherheits Service
2. Unfallbedingte Heilkosten
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands: www.alpenverein.de
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Bei Schadensmeldungen nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.
Auf dieser Internetseite vom DAV Bundesverband finden Sie ergänzend folgende Downloads:
- DAV-ASS Schadenanzeige
- Versicherungsbedingungen AVB-DAV-ASS
- Verbraucherschutzinformation DAV-ASS-VVG-Info
- DAV-ASS-Leistungsübersichet
- ASS Flyer-Alpiner Sicherheits Service
3. 24-Stunden Notrufzentrale
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):
5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
25.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.
Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten verlinkte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".
Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.
Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:
Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de
Auf dieser Internetseite vom DAV Bundesverband finden Sie ergänzend folgende Downloads:
- ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige
- ASS Unfallvers. R+V AUB 2008 siehe auch ergänzende Vereinbarung
- ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708
- ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas
- ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken
- ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01_12)
- Ergänzende Vereinbarung ASS Unfallversicherung
5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2014 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de
Auf dieser Internetseite vom DAV Bundesverband finden Sie ergänzend folgende Downloads:
- Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung
Geltungsbereich ASS
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2014) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2014) und Expeditionen.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie hier.
Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz die Mitgliederversicherungen des DAV.
Wenn Sie den Mitgliedsantrag persönlich in der Geschäftsstelle abgeben, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis sofort. Wenn Sie ihn per Post oder E-Mail einreichen, bearbeiten wir diesen innerhalb von drei Werktagen. Sie erhalten den Mitgliedsausweis per Post zugeschickt.
Wenn Sie die Mitgliedschaft online abschließen, erhalten Sie sofort einen vorübergehenden Ausweis an Ihre E-Mail Adresse geschickt. Dieser ist vier Wochen gültig. Wir senden Ihnen den Mitgliedsausweis innerhalb dieser Zeit per Post zu.
Ihre Mitgliedschaft tritt mit Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr in Kraft. Dies ist in der Regel zwei bis drei Tage nach dem Erhalt des Mitgliedsausweises.
Eine Familienmitgliedschaft besteht aus einem A- Mitglied und einem B-Mitglied. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft kostenfrei.
Für eine Familienmitgliedschaft füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag vollständig aus. Der Hauptantragsteller wird als A-Mitglied aufgenommen. Darunter befinden sich die Felder "Meine Partnerin oder mein Partner möchte auch Mitglied werden". Hier tragen Sie bitte das B-Mitglied ein. Kinder tragen Sie bitte in den Feldern "Meine Kinder möchten auch Mitglied werden" ein. Bitte geben Sie auf jeden Fall die Geburtsdaten mit an.
Wenn Sie einen Partner oder eine Partnerin nachmelden möchten, können Sie diese/n einfach als B-Mitglied eintragen. Ihre Daten tragen Sie bitte unter dem Feld "Folgende Famlienmitglieder sind bereits Mitglied in dieser Sektion" ein. Wir ordnen das Neumitglied dementsprechend der Familienmitgliedschaft zu. Dieses gilt ebenfalls für neuangemeldete Kinder.
Selbstverständlich können unverheiratete Partnerschaften eine Familienmitgliedschaft beantragen. Hierfür muss eine gemeinsame Wohnadresse bestehen. Zudem muss der Familienbeitrag von einem gemeinsamen Konto abgebucht werden. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft kostenfrei.
Alleinerziehende Eltern können einen Antrag auf Befreiung für Ihre Kinder stellen, wenn sich diese hauptsächlich beim Antragstellenden aufhalten. Die Kinder sind dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Kosten befreit. Der Elternteil bezahlt in diesem Fall nur seine A-Mitgliedschaft.
- Senioren: Auf Antrag erhalten Mitglieder, die das 70. Jahr vollendet haben, die kostengünstigere B-Mitgliedschaft.
- Schwerbehinderte: Auf Antrag erhalten Schwerbehinderte die kostengünstigere Mitgliedschaft. Bitte reichen Sie hierzu gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises ein. Die kostengünstigere Mitgliedschaft gilt immer bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises. Bitte reichen Sie dann unaufgefordert Ihren neuen Schwerbehindertenausweis erneut ein.
- Studenten oder Auszubildende: Studenten und Auszubildende erhalten keinen vergünstigten Beitrag. Unsere Beitragskategorien werden nach Alter gegliedert. Bis Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden Sie in die D-Mitgliedschaft eingestuft, danach in die A-Mitgliedschaft.
Bitte lassen Sie uns eine Kopie bzw. Scan Ihres aktuellen Schwerbehindertenausweises (Grad der Behinderung mind. 50 Prozent.) zukommen oder zeigen uns diesen in der Servicestelle vor, dann stufen wir Sie gerne ab dem nächsten Jahr um.
Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist leider nicht möglich.
Ihr Mitgliedsbeitrag wird direkt im Anschluß nach der Mitgliedsaufnahme und weiterhin am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres (ca. 2. Januar) per Lastschriftverfahren eingezogen.
Dies ist für Sie die bequemste und für uns die kostengünstigste Art und Weise. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Neuanträge nur mit gültigem SEPA-Lastschriftmandat bearbeiten.
Falls wir von Ihnen noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen haben, füllen Sie bitte den Vordruck aus und Sie ihn persönlich, per Mail oder per Post in der Geschäftsstelle ab.
Sie bekommen keine gesonderte Rechnung. Der alpenblick ist das rechtliche Verbindungsorgan zwischen Sektion und Mitgliedern und somit die Rechnung für die Barzahler*innen.
Bei Bezahlung durch Überweisung werden die Ausweise Ende Februar zugesandt.
Falls wir von Ihnen noch kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen haben, füllen Sie bitte den Vordruck aus und Sie ihn persönlich, per Mail oder per Post in der Geschäftsstelle ab.
Bitte beachten Sie: Für Barzahler gilt eine Altbestands-Regelung. Neuaufnahmen in die Sektion Augsburg sind heute nur noch gegen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich.
Nein, der Mitgliedsbeitrag im DAV ist nicht steuerlich absetzbar, weshalb wir hierfür auch keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Warum ist das so? Unsere Mitglieder erhalten für den Beitrag umfangreiche Gegenleistungen wie den Versicherungsschutz (ASS), vergünstigte Hüttenübernachtungen, die Mitgliederzeitschriften alpenblick und Panorama, sowie sonstige Vergünstigungen (z.B. im DAV Kletterzentrum Augsburg). Steuerlich absetzbar sind nur Spenden und Förderbeiträge ohne solche Gegenleistungen.
Weiter steht im Einkommensteuergesetz (EstG, § 10b Steuerbegünstigte Zwecke) folgendes:
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,
1. die den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
2. die kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
3. die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22 der Abgabenordnung),
(…)
Da die Förderung von (Berg-)Sport sowie die Heimatpflege und Heimatkunde in unserer Satzung klar als Vereinszwecke aufgeführt sind, fällt der Mitgliedsbeitrag an die DAV Sektion Augsburg hier darunter.
Ihr Ausweis ist gültig bis Ende Februar des Folgejahres. Dies gilt nicht für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft fristgerecht zum 30. September gekündigt haben. Bei einer Kündigung endet die Mitgliedschaft am Jahresende. Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz. Die Zusendung der Ausweise erfolgt bis spätestens Ende Februar. Barzahler können die Ausweise Ende Februar in der Geschäftsstelle abholen.

Die Mitgliedsnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Mitgliedsausweises unter dem Strichcode. Die Nummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
Sektionsnummer/Ortsgruppe/Mitgliedsnummer
225/00/034260
Hat sich Ihre Adresse, Bankverbindung, Name, Familienstand, etc. geändert, teilen Sie diese bitte unbedingt der Sektionsgeschäftsstelle - nicht dem Hauptverein - mit.
Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, teilen Sie diese bitte unbedingt sofort der Geschäftsstelle mit. Bei falscher Bankverbindung berechnet das Kreditinstitut für die Nichteinlösung der Lastschrift der Sektion eine Gebühr. Daher werden wir Ihnen hierfür 5,00 € in Rechnung stellen.
Erst einmal wünschen wir Ihnen Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!
Nein, Sie erhalten keinen neuen DAV-Mitgliedsausweis. Dieser gilt laut Aufschrift ja in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und damit können Sie beweisen, dass "Sie Sie sind".
Bei ungekündigter Mitgliedschaft erhalten Sie im Februar des Folgejahres Ihren neuen DAV-Mitgliedsausweis mit Ihrem neuen Namen, die Mitteilung der Namensänderung natürlich vorausgesetzt.
Ihre Mitgliedschaft in der Sektion Augsburg können Sie formlos per E-Mail (mitgliederverwaltung@dav-augsburg.de) bzw. persönlich zu den Öffnungszeiten in der Servicestelle kündigen.
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion Augsburg erklärt sein, damit er zum Jahresende (31.12.) wirksam wird. Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz, der Teil der Mitgliedschaft ist.
Ein unterjähriger Austritt ist nicht möglich, ebenso gibt es keine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrags.
Bitte beachten Sie auch, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).
Sie sind Mitglied in einer anderen DAV-Sektion und möchten wegen Wohnortwechsel oder anderer Gründe Mitglied in der Sektion Augsburg werden? Dann heißen wir Sie herzlich in unserer Sektion willkommen!
Bitte senden Sie den Antrag auf Sektionswechsel zusammen mit dem Aufnahmeantrag für die Sektion Augsburg an uns, wir erledigen alles Weitere für Sie.
Unser Umzugsservice – Ihr Vorteil!
- Wir kündigen Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen DAV-Sektion.
- Wir übernehmen nach Bestätigung durch die bisherige Sektion die Dauer der Mitgliedschaft im DAV.
- Sie zahlen in der Sektion keinen Beitrag für das laufenden Jahr, da Sie diesen schon bei Ihrer bisherigen Sektion entrichtet haben.
- Sie sparen sich beim Sektionswechsel eine erneute Aufnahmegebühr.
- Sie erhalten Ihren neuen Mitgliedsausweis der DAV Sektion Augsburg, der Sie z.B. für den ermäßigten Eintritt im DAV Kletterzentrum berechtigt.
Wir freuen uns darauf, Sie schon bald in der Sektion Augsburg begrüßen zu dürfen.
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Unsere aktuelle Vereinssatzung finden Sie hier auf der Seite "Mitgliedschaft".
Nein.
Das Ausleihen und das Zurückgeben von Karten und Büchern ist leider nur zu den Öffnungszeiten der Bücherei möglich. Sie hat immer (außer an den Feiertagen) donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Datenschutzerklärung - Informationen zum Datenschutz
Wir möchten unsere Mitglieder an dieser Stelle über die neue Datenschutzerklärung des Deutschen Alpenvereins informieren.
Wesentliche Änderung ist, dass die allgemeine Datenschutzerklärung um zwei weitere Einwilligungen zur Nutzung der E-Mail-Adresse und zur Nutzung der Telefonnummer durch Sektion und Bundesverband erweitert wurde. Wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, dürfen Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer verwendet werden.
Die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen Daten über Ihre persönlichen und sachlichen Verhältnisse (sogenannte personenbezogene Daten) werden gleichermaßen auf Datenverarbeitungs-Systemen der Sektion, der Sie beitreten, wie auch des Bundesverbandes des Deutschen Alpenvereins (DAV) gespeichert und für Verwaltungszwecke der Sektion, bzw. des Bundesverbandes verarbeitet und genutzt. Verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 (7) BDSG ist dabei die Sektion der Sie beitreten.
Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Stellen außerhalb des DAV, weder außerhalb der Sektion, noch außerhalb des Bundesverbandes, weiterzugeben. Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die, bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die bei der Sektion und der Bundesgeschäftsstelle gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse der Sektion, bzw. des Bundesverbandes nicht erforderlich sein, so können Sie auch eine Sperrung, gegebenenfalls auch eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Der Bundesverband des DAV sendet periodisch das Mitgliedermagazin DAV Panorama in der von Ihnen gewählten Form (Papier oder Digital) zu. Sollten Sie kein Interesse am DAV Panorama haben, so können Sie dem Versand bei Ihrer Sektion des DAV schriftlich widersprechen.
Nach einer Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht, entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben, aufbewahrt werden müssen.
Eine Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke findet weder durch die Sektion, den Bundesverband, noch durch Kooperationspartner des Bundesverbandes des Deutschen Alpenvereins statt.
Ich habe die oben stehenden Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Nutzung der E-Mail-Adresse durch Sektion und Bundesverband
Ich willige ein, dass die Sektion sowie der Bundesverband des DAV meine E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung der von mir ausgewählten Medien nutzt. Eine Übermittlung der E-Mail-Adresse an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Nutzung der Telefonnummer durch Sektion und Bundesverband
Ich willige ein, dass die Sektion sowie der Bundesverband des DAV, soweit erhoben, meine Telefonnummern zum Zwecke der Kommunikation nutzen. Eine Übermittlung der Telefonnummern an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Datenschutzbeauftragter Deutscher Alpenverein:
Prof. Dr. Rolf Lauser
Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau
E-Mail: rolf(@)lauser-nhk.de
(Stand 2017)
Allgemeines zum Verleih von Winterraumschlüssel/ AV-Hüttenschlüssel
- Sektionsmitglieder können den AV-Schlüssel nach Hinterlegung einer Kaution von 50 Euro und Vorlage des DAV-Ausweises in der Geschäftsstelle ausleihen.
- Die maximale Ausleihdauer beträgt vier Wochen.
- Bei pünktlicher Rückgabe erstatten wir Ihnen die Kaution in voller Höhe zurück.
- Bei verspäteter Rückgabe behalten wir pro angefangener Woche eine Säumnisgebühr von 2 Euro pro Woche ein.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise und Tipps für die Nutzung von Winterräumen:
Besucher*innen von Winterräume genießen einen hohen Vertrauensvorschuss.
Oberstes Motto muss daher sein: Den Winterraum so zu verlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
Wer die folgenden Tipps beachtet, trägt zu einer guten Atmosphäre in Winterräumen bei:
- Vor dem Feuermachen nachsehen, ob Herd und Rauchabzug in Ordnung sind und das Wasserschiff gefüllt ist.
- Sparsam mit dem Holz umgehen, es weder auf dem Herd noch auf dem Fußboden zerkleinern.
- Mit offenem Feuer und Licht vorsichtig umgehen.
- Benütztes Geschirr spülen und wieder aufräumen.
- Schlafstellen ordnen und die Decken an ihrem Platz verwahren. Nicht weggehen, ohne vorher Tisch und Herd zu säubern und den Raum zu lüften.
- Falls vorhanden: ins Hüttenbuch eintragen und im eigenen Interesse das nächste Ziel angeben.
- Vorgeschriebene Gebühren bezahlen, auch für das verbrauchte Holz - wenn keine Kasse eingebaut ist, per Zahlschein direkt an die zuständige Sektion.
- Vor dem Verlassen der Hütte Feuer löschen, Aschenlade und Wasserschiff entleeren und Fenster, wenn vorhanden, Fensterläden schließen.
- Tür abschließen und Hüttenschlüssel bei der zuständigen Sektion abgeben.
- Mängel, z.B. zerbrochene Fensterscheiben, beschädigtes Türschloss, kleiner Holzvorrat, unverzüglich der hüttenbesitzenden Sektion mitteilen.
Wichtiger Hinweis:
In den vergangenen Jahren haben viele Besucher*innen diesen Beitrag nicht entrichtet oder die Winterräume in wüstem Zustand wieder verlassen. Die Sektionen und Hüttenpächter*innen stellen jährlich Brennholz, das teilweise zur Hütte geflogen wird, und die Infrastruktur bereit. Leider haben aber viele ein Defizit von mehreren hundert Euro pro Jahr, weil nicht alle bezahlen!