Teilnahmebedingungen

für das Ausbildung- und Tourenprogramm der Sektion Augsburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.

16.10.2026

Teilnahmebedingungen für das Ausbildung- und Tourenprogramm der Sektion Augsburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.

Einführung

Vermerkt wird bei allen Veranstaltungen jeweils der Tourentyp:

  • Ausbildungskurs: Eine ausgebildete Person (Trainer*in) übernimmt die alleinige Verantwortung für die Gruppe und vermittelt (standardisierte) Ausbildungsinhalte.
  • Führungstour: Eine ausgebildete Person (Trainer*in) übernimmt die alleinige Verantwortung für die Gruppe. Alle Teilnehmenden müssen den Anforderungen entsprechen. Ein eigenmächtiges Verlassen der Gruppe ist nicht gestattet.
  • Gemeinschaftstour: Alle Teilnehmenden sind eigenverantwortlich unterwegs. Die Sektion kümmert sich lediglich um den organisatorischen Rahmen (z.B. Verkehrsmittel, Zeit, Treffpunkt, Unterkunft etc.). Ihr obliegt nicht die bergsportliche Leitung der Unternehmungen. Alle Teilnehmenden müssen die eigenen Fähigkeiten für die Unternehmung selbst einschätzen.

Alle Sektionsveranstaltungen finden auf satzungsgemäßer Grundlage statt. Es wird kein neben der Vereinsmitgliedschaft bestehender Vertrag geschlossen. Die Teilnehmenden nehmen mit der Anmeldung zu der Veranstaltung lediglich die Rechte wahr, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in der Sektion Augsburg im DAV ergeben oder ergeben würden.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Alpenvereinsmitglieder, die den laufenden Jahresbeitrag entrichtet haben. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung (Eltern).

 

2. Kurs- und Toureninformation

Angegeben ist die Art der Veranstaltung, der An- und Abreisetag, sowie Ort und Uhrzeit für den Treffpunkt bzw. den Beginn der Veranstaltung. Sofern nicht angegeben, können weitere Informationen wie zum Beispiel über die genauen Inhalte der Veranstaltung, die Anforderungen und die erforderliche Ausrüstung bei der jeweiligen Veranstaltungsleitung eingeholt werden.

3. Vorbesprechung

Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn werden die Teilnehmenden (wenn nötig) zu einer Vorbesprechung eingeladen. Termine finden sich in den entsprechenden Ausschreibungen bzw. werden telefonisch vereinbart. Die Teilnahme ist verbindlich. Bei Verhinderung ist eine begründete Absage notwendig.

4. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, online (www.dav-augsburg.de/atp) oder über die Geschäftsstelle der Sektion. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Die Begleichung der Teilnahmegebühr erfolgt per Lastschrifteinzug. Neben der Teilnahmegebühr können weitere Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, Bergbahn etc. anfallen, diese sind in der Regel in der Ausschreibung aufgeführt. Wenn zwei Preise angegeben sind, so gilt der erste für Mitglieder der Sektion Augsburg, der zweite Preis für Mitglieder anderer Sektionen.

5. Rücktritt

Es gelten folgende Stornogebühren, welche auch im Falle eines Ausschlusses der Teilnahme (siehe 8.) gelten:

  • Bis 30 Tage vor Terminbeginn: 10 € Stornierungsgebühr pro teilnehmende Person
  • Bis 15 Tage vor Terminbeginn: 50% der Teilnahme-Gebühr
  • Ab 14 Tage vor Terminbeginn: 100% der Teilnahme-Gebühr

Zusätzlich gelten folgende Stornierungsregeln:

  • Eine Stornierung der Buchung ist selbstständig über die Buchungs-Software zu erledigen oder der Geschäftsstelle zu melden.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben (No-show) wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten.
  • Externe Kosten, die durch eine Absage entstehen können (z.B. Stornokosten Hütte, Leihgebühren Carsharing oder ähnliches), sind unabhängig vom Zeitpunkt der Absage von den Teilnehmenden zu tragen.
  • Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung, die Sektion Augsburg bietet diese Leistung nicht an.
  • Ein Anspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Angebote besteht nicht. Bei Absage durch die Sektion werden keine Gebühren erhoben bzw. die bereits bezahlten Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
  • Die Anmeldung ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Die Benennung von Ersatzteilnehmenden (Substitution) ist ausgeschlossen.
  • Erkrankt oder verletzt sich eine teilnehmende Person, während eines Kurses oder einer Tour und kann deswegen nicht am vollen Angebot teilnehmen, besteht kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung der Teilnahmegebühren.

Der stornierenden Person bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Sektion kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

6. Absage bzw. Änderung durch die Sektion

Ein Anspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Angebote besteht nicht. Bei Absage durch die Sektion werden keine Gebühren erhoben bzw. die bereits bezahlten Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Sektion oder der Tourenleitung fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Tourenleitung kann jederzeit durch eine gleichwertig qualifizierte Person ersetzt werden.

7. Abbruch der Veranstaltung

Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder anderen Gründen abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmebeiträge bzw. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, der Sektion oder der Tourenleitung fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

8. Ausschluss

Die Teilnehmenden müssen die in der Ausschreibung im Kurs- und Tourenprogramm angegebenen körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Teilnehmende mit gesundheitlichen Problemen, die den Ablauf der Unternehmung beeinträchtigen können, sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung mitzuteilen.

Die Veranstaltungsleitung kann Teilnehmende im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet wird oder wenn die Anweisungen der Leitung nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wurde eine teilnehmende Person aus o.g. Gründen durch die Leitung von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch sie verursachten Folgekosten von ihr zu tragen.

9. Teilnahmeausschluss bei Zahlungsrückstand

Die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen. Befindet sich eine teilnehmende Person mit der Zahlung einer Gebühr im Verzug (z. B. durch eine nicht eingelöste Lastschrift oder eine unberechtigte Rückbuchung), ist die Sektion berechtigt, die weitere Teilnahme an dieser sowie an allen anderen noch ausstehenden Veranstaltungen des Programms zu verweigern. Das Recht zur Teilnahme lebt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Posten (inklusive etwaiger Rücklastschriftgebühren) wieder auf. Weitergehende gesetzliche Rechte der Sektion, insbesondere das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

10. Ausrüstung

Für alle Veranstaltungen ist das Material entsprechend der angegebenen Ausrüstungsliste selbst mitzubringen. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Tour können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Tour führen.

11. An- und Abreise zur Veranstaltung

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen An- und Abreise zum Veranstaltungsort mit Privatfahrzeugen auf eigene Kosten und Verantwortung. Bei Fahrten mit privaten PKW oder Kleinbussen, die über die Sektion organisiert sind, werden die Kosten auf alle Mitfahrenden inkl. der Tourenleitung umgelegt. Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Touren für Mitglieder eine kostenlose KFZ-Kasko- und Rabattverlustversicherung bei der Benutzung privater PKW.

12. Haftungsbegrenzung

Für Schäden, die Teilnehmenden bei der Nutzung von Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, haften die Sektion, die Veranstaltungs-/ Tourenleitung sowie deren Helfenden bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sogenannten Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten generell nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.

13. Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die eingesetzte Veranstaltungsleitung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden.

Die Veranstaltungsleitungen sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleitungen und nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer*innen. Das alpine Restrisiko wird von den Teilnehmenden selbst getragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von allen Teilnehmenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird den Teilnehmenden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

14. Rechte an Bildaufnahmen

Alle Teilnehmenden erklären mit der Annahme der Teilnahmebedingungen das Einverständnis zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben in unserer Zeitschrift „alpenblick“, auf der Vereinshomepage und weitere Zwecke der Vereinsarbeit.

 

(Stand 10-2026)