Der Normalfall: Lastschriftverfahren
Wenn Sie - wie fast alle unserer Mitglieder - am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird Ihnen der Mitgliedsausweis automatisch bis Ende Februar zugesendet. So lange ist Ihr Mitgliedsausweis 2024 gültig.
Ihr Beitrag für 2025 Jahr wurde als SEPA-Lastschrift Anfang Januar eingezogen. Bitte beachten: Wir verschicken hierzu keine Beitragsrechnungen.
Eine dringende Bitte: Sollte uns bei der Abbuchung Ihres Beitrags ein Fehler unterlaufen, dann widersprechen Sie der Abbuchung bitte nicht, sondern geben Sie in der Geschäftsstelle Bescheid. Wir sorgen dann umgehend für Korrektur. Sie helfen uns dadurch, Bankgebühren zu sparen, die nicht unerheblich sind.
Der digitale Mitgliedsausweis für 2025 kann optional ab 1. Februar heruntergeladen werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Die Ausnahmen: Barzahler (nur Altbestand)
Wenn Sie zu den wenigen Mitgliedern gehören, die uns den Beitrag noch überweisen, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für 2025 erst nach Eingang des Jahresbeitrags zugesandt. Bitte überweisen Sie diesen satzungsgemäß bis 31. Januar 2025. Bitte beachten: Wir verschicken hierzu keine Beitragsrechnungen.
Bitte verwenden Sie folgende Bankverbindung: IBAN: DE03 7205 0000 0000 6294 69, BIC: AUGSDE77XXX
Achtung! Eine Zahlung nach dem 31. Januar 2025 kann zu Mahngebühren führen.
Bei Fragen steht unsere Mitgliederverwaltung (mitgliederverwaltung@dav-augsburg.de) gerne zur Verfügung.